Etwas “geschmacklos” finden sei einem jeden erlaubt, doch sollte man diese Enthemmung der Worte auch manchmal bei sich selbst suchen.
Jetzt geht ER auf die Taz los, dabei hatte ein Kolumnist nur ein paar Gedankengänge geäußert. Gedankengänge darüber, wie man mit der Polizei umgeht, wenn diese, wie in den USA, aufgelöst werden muss.
Unterdessen hat sich der Anwalt der Taz zu den Äußerungen Seehofers geäußert. Mit dem Titel “Wieso sollte das verboten sein?”, bezieht dieser eine unabhängige Position zur Rechtslage.
Horst Seehofer ist gut beraten, die Beschwerden über die Taz der Stelle zu überlassen, die dafür zuständig ist: dem Deutschen Presserat. Der hat inzwischen über 300 Beschwerden bekommen.
Sicherlich war diese Satire grenzwertig, aber auch das darf erlaubt sein. Unter Berücksichtigung dessen, was die Damen und Herren aus Politik und Gesellschaft teilweise so aussagen, verhallt die Ankündigung Seehofers vermutlich im Nichts.
Wie Cicero heute veröffentlicht hat “Es war nicht das erste Mal, dass Seehofer seine Kompetenz überschritten hat. Gerade hat ihn das Bundesverfassungsgerichtdazu verurteilt, ein Interview von der Homepage seines Ministeriums zu nehmen, in dem er die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet hatte.
Die Formulierung sei zwar statthaft, befand das Gericht – aber nicht die Veröffentlichung des Interviews auf seiner Homepage. Dadurch habe er die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, hieß es.