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FTI Touristik meldet Insolvenz an

Was bedeutet das für Reisende? Die Insolvenz von FTI Touristik hat zahlreiche Reisende verunsichert, die bereits bezahlte Urlaubsreisen gebucht haben. Der Artikel beleuchtet die möglichen Auswirkungen der Insolvenz, vergleicht die Situation mit der Thomas Cook Insolvenz und erläutert, welche Schritte betroffene Kunden jetzt unternehmen können.

von Thomas Wendtland
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Die Insolvenz von FTI Touristik hat zahlreiche Reisende verunsichert, die bereits bezahlte Urlaubsreisen gebucht haben.

Die Nachricht von der Insolvenz von FTI Touristik hat viele Reisende in Unruhe versetzt. Bereits bezahlte Urlaubsreisen stehen auf dem Spiel und viele fragen sich, was dies für ihre geplanten Reisen bedeutet. Noch nicht begonnene Reisen würden voraussichtlich ab Dienstag, 4. Juni nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. Diese Situation erinnert stark an die Thomas Cook Insolvenz im Jahr 2019, jedoch gibt es wichtige Unterschiede und Aspekte, die beachtet werden müssen.

Auswirkungen der Insolvenz auf Reisende

Die Insolvenz eines Reiseveranstalters bedeutet, dass dieser seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Für Kunden, die bereits ihre Reisen gebucht und bezahlt haben, stellt sich die dringende Frage, ob ihre Reisen wie geplant stattfinden können oder ob sie ihr Geld zurückerhalten. Die Erfahrungen mit der Thomas Cook Insolvenz haben gezeigt, dass die Rückerstattung der Kosten und die Organisation alternativer Reisen kompliziert und zeitaufwendig sein können.

Unterschiede zur Thomas Cook Insolvenz

Seit der Insolvenz von Thomas Cook wurden in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Reisenden verbessert. Reiseveranstalter sind nun verpflichtet, ihre Kunden besser abzusichern. Eine wichtige Änderung ist die Erhöhung der Haftungssumme, die durch die Insolvenzversicherung abgedeckt wird. Dies soll sicherstellen, dass Reisende nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, wenn ein Veranstalter zahlungsunfähig wird. Diese neuen Regelungen könnten dazu beitragen, dass die Auswirkungen der FTI-Insolvenz für die Kunden weniger gravierend ausfallen.

Möglichkeiten für betroffene Reisende

Für Reisende, die ihre Reisen mit FTI Touristik gebucht haben, gibt es verschiedene Wege, wie der Urlaub möglicherweise doch noch gerettet oder zumindest finanzielle Verluste minimiert werden können:

  1. Versicherungsschutz überprüfen: Viele Pauschalreisen sind durch eine gesetzliche Insolvenzversicherung abgesichert. Diese Versicherung tritt ein, um den finanziellen Schaden zu minimieren. Es ist wichtig, die Versicherungsdokumente genau zu prüfen, um zu verstehen, welche Leistungen abgedeckt sind.
  2. Direkte Kommunikation mit FTI Touristik: Betroffene sollten sich direkt an FTI Touristik wenden, um aktuelle Informationen über den Status ihrer Reise zu erhalten. Der Reiseveranstalter könnte in der Lage sein, alternative Arrangements zu treffen oder zumindest klare Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise zu geben.
  3. Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen: Eine bestehende Reiserücktrittsversicherung könnte ebenfalls hilfreich sein. Diese Versicherungen decken oft unvorhergesehene Ereignisse ab, einschließlich der Insolvenz des Reiseveranstalters. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.
  4. Kreditkartenunternehmen kontaktieren: Wenn die Reise mit Kreditkarte bezahlt wurde, besteht möglicherweise die Möglichkeit, über das Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung zu erhalten. Viele Kreditkartenanbieter bieten einen Käuferschutz, der in solchen Fällen greift.

Auswirkungen auf die Tourismusbranche

Die Insolvenz von FTI Touristik hat weitreichende Konsequenzen, die über die individuellen Reisenden hinausgehen. Hotels und andere touristische Einrichtungen, die eng mit dem Reiseveranstalter zusammenarbeiten, könnten ebenfalls in Schwierigkeiten geraten. Ohne die Zahlung der gebuchten Aufenthalte stehen viele Hotels vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, was zu Arbeitsplatzverlusten und weiteren wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen kann.

Diese Insolvenz betrifft nicht nur den Veranstalter selbst, sondern auch die zahlreichen Tochtergesellschaften und Partnerunternehmen, die in die Geschäftsaktivitäten von FTI eingebunden sind. Wenn sich keine Investoren finden, die bereit sind, die Geschäfte zu übernehmen, könnten diese Unternehmen ebenfalls in die Insolvenz gehen. Dies betrifft unter anderem bekannte Marken wie 5vorFlug, BigXtra, und LAL Sprachreisen, die alle Teil der FTI Group sind.

Das menschliche Leid hinter der Insolvenz

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Insolvenz von FTI Touristik sind erheblich, aber das menschliche Leid, das damit einhergeht, darf nicht übersehen werden. Tausende von Angestellten, die direkt oder indirekt für FTI arbeiten, sehen sich einer unsicheren Zukunft gegenüber. Verlust des Arbeitsplatzes und damit verbundenen finanziellen Sorgen können erhebliche psychische und soziale Folgen für die Betroffenen haben.

Für die Urlauber bedeutet die Insolvenz nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch den Verlust von Erholung und Freizeit, auf die sie sich lange gefreut haben. Insbesondere Familien, die oft lange auf ihren Jahresurlaub sparen, sind schwer betroffen.

Die Marken und das Portfolio der FTI Group

Zum Portfolio gehören die Labranda Hotels & Resorts mit ihren fünf Untermarken Select, Comfort, Balance, Family Star und City, sowie die Design Plus Hotels, Kairaba Hotels & Resorts, Lemon & Soul Hotels, Club Sei sowie Unterkünfte operated by MP Hotels. Eine komplette Übersicht ist auf der FTI Webseite ersichtlich.

Vom Insolvenzantrag unmittelbar betroffen ist den Angaben zufolge zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. In der Folge würden aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt.

Der Stand der Dinge

Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Dies beinhaltet die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Gebuchte Leistungen sind dann betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, …) gebucht wurden

Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), die über die Portale der FTI Touristik gebucht worden sind. 

Möglicher Grund für die Insolvenz

Die FTI Group mit etwa 11.000 Beschäftigten war in der Corona-Pandemie, die die Branche in eine schwere Krise stürzte, in Bedrängnis geraten. Das Unternehmen musste mit Staatsgeldern gestützt werden und erhielt insgesamt 595 Millionen Euro aus dem WSF. Davon hat FTI laut Medienberichten bisher nur eine mittlere zweistellige Millionensumme zurückgezahlt. Zuletzt wollte ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestor Certares die FTI Group für einen Euro übernehmen und 125 Millionen Euro frisches Kapital in das Unternehmen stecken. Die Wettbewerbshüter mussten dem Deal allerdings noch zustimmen, bevor die Übernahme wirksam wurde. Dieser Zeitraum wurde FTI offenbar zum Verhängnis.

Schwierige Gesamtsituation

Die Insolvenz von FTI Touristik bringt viele Unsicherheiten mit sich. Doch durch schnelles Handeln und sorgfältige Prüfung der vorhandenen Versicherungsoptionen können betroffene Reisende ihre finanziellen Verluste minimieren oder sogar ihre Reisen retten. Dank der seit der Thomas Cook Insolvenz verbesserten gesetzlichen Regelungen stehen die Chancen besser, dass Reisende zumindest einen Teil ihrer Kosten zurückerstattet bekommen. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Schutzmechanismen effektiv greifen und den betroffenen Urlaubern helfen, diese schwierige Situation zu bewältigen. Gleichzeitig muss die Tourismusbranche auf die Herausforderungen reagieren, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Insolvenz zu bewältigen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage der FTI Group

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